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Jokertage (Oberstufe)

Leitfaden zum Bezug von Jokertagen an den Schulen Dulliken

Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz vom 05. Mai 1970 (Stand 1. August 2012) können an der Volksschule sogenannte Jokertage bezogen werden

Die Vollzugsverordnung lautet wie folgt:
§ 28 Jokertage
1 Die Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Angaben von Gründen fernbleiben (Jokertage).
2 Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit.
3 ...
4 Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.
5 Die kommunale Aufsichtsbehörde kann bestimmen, ob bei besonderen Schulanlässen wie Besuchs- oder Sporttagen keine Jokertage bezogen werden können.

Grundsätzliches
Die zwei Jokertage pro Schuljahr können dort eingesetzt werden, wo die Voraussetzung für eine ordentliche Abwesenheit nicht erfüllt ist. Sie können also z.B. für Ferienverlängerungen eingesetzt werden (die bisherige Regelung für Ferienverlängerung an den Schulen Dulliken entfällt somit).
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet.
Die Eltern haben den Bezug der Jokertage frühzeitig, spätestens aber am Vortag des Bezuges, der Klassenlehrperson schriftlich mitzuteilen. Werden die Jokertage als Ferienverlängerung bezogen, ist dies mindestens zwei Wochen vor dem Bezug der Schule mitzuteilen.
Nicht bezogene Jokertage verfallen.
Der Bezug von Jokertagen wird im Zeugnis als begründete Absenz eingetragen.
Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen, welche im § 26bis der Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz verankert sind.
An besonderen Schulanlässen können keine Jokertage bezogen werden. Es sind dies namentlich:
- Exkursionen
- Schulreise
- Klassenlager oder Projektwochen
- Sportliche Anlässe
- Besondere Anlässe

Vorgehen
Die Eltern teilen den Bezug der Klassenlehrperson spätestens am Tag vor dem Bezug schriftlich mit.
Beim Bezug der Jokertage unmittelbar vor oder nach den Ferien, ist der Bezug mindestens zwei Wochen vor dem letzten Unterrichtstag der Klassenlehrperson schriftlich mitzuteilen (das heisst, Jokertage, welche als Ferienverlängerung unmittelbar nach den Ferien bezogen werden, müssen vor den Ferien schriftlich mitgeteilt werden!)
Die Eltern sind dafür besorgt, dass allenfalls betroffene Therapeutinnen/Therapeuten sowie Lehrpersonen der Musikschule, etc. informiert sind.
Die Aufarbeitung des verpassten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip.
Allfällige stattfindende Lernzielkontrollen am Jokertag müssen nachgeholt werden. Die jeweilige Klassenlehrperson oder Fachlehrperson entscheidet über den Zeitpunkt der Durchführung. Diese kann auch ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Spezielle Regelungen für die Primarschule
Zusätzlich zu den vorgenannten Schulanlässen können an der 5. und 6. Klassen während den kantonalen Orientierungsarbeiten und Vergleichsarbeiten keine Jokertage bezogen werden.

Spezielle Regelungen für die Oberstufe
Den Bezug eines Jokertages haben die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern spätestens in der letzten Lektion bei der Klassenlehrperson schriftlich, mittels Absenzenformular, mitzuteilen. Jokertage, welche telefonisch am Bezugstag oder im Nachhinein mitgeteilt werden, gelten als unbegründete Absenzen und werden als solche im Zeugnis vermerkt.
Die Klassenlehrperson trägt den Namen der Schülerin/ des Schülers mit der Bemerkung Jokertag im Klassenbuch ein. Somit ist gewährleistet, dass alle Fachlehrpersonen über den Bezug eines Jokertages informiert sind.
Zusätzlich zu den vorgenannten Schulanlässen können am 3. Kurs zu folgenden Zeitpunkten keine Jokertage bezogen werden:
- Während der Präsentation der Projektarbeiten (Klassenverband und Öffentlichkeit).
- In den letzten drei Wochen vor den Sommerferien.

Informationen

Datum
24. November 2021

Dokumente

Name
Jokertage (PDF, 729.54 kB) Download 0 Jokertage

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