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Musikschule

Grundsätzliches

Die Musikschule Dulliken ist eine Institution der Einwohnergemeinde Dulliken. Ihre Aufgabe besteht darin, Schülern zwischen dem 7. und 16. Altersjahr sowie Schülerinnen und Schülern der Berufs- und Mittelschule, für die der Kanton gemäss § 4 der Verordnung über Staatsbeiträge an Musikunterricht (RRB vom 23. Mai 1995) einen Beitrag ausrichtet, gegen Entrichtung eines angemessenen Kursgeldes einen fachlich fundierten Unterricht zu bieten. Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass er bei den Schülerinnen und Schülern das Verständnis und Interesse für die kulturellen Werte der Musik fördert.

 

Unterrichtsfächer

Soweit genügend Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern und qualifizierte Lehrkräfte vorhanden sind und die finanziellen Mittel der Einwohnergemeinde Dulliken dies erlauben, soll folgender Unterricht erteilt werden:

a) Instrumentalunterricht
b) Instrumentalspiel in Gruppen (Ensemble)
c) Chorgesang

 

Durchführung des Unterrichtes

Der Unterricht wird in Gruppen von zwei oder mehr Schülern sowie im Einzelunterricht erteilt. Das Eintrittsalter wird jeweils im Anmeldeflyer bekannt gegeben.
Der Gruppenunterricht dauert 1 Lektion (45 Minuten). Der Einzelunterricht dauert 1⁄2 Lektion (25 Minuten).
Die Musiklehrperson vereinbaren die Unterrichtszeit direkt mit den Schülern resp. den Eltern. Für schulpflichtige Kinder dürfen Musiklektionen nach 19.00 Uhr nur mit dem Einverständnis der Eltern erteilt werden.
Der Musikunterricht findet während den ordentlichen Schulzeiten statt.

 

Anmeldung

Hier geht es zur Online-Anmeldung.

Musikschule

Zugehörige Objekte

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