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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Kopflaus
Kopfläuse

Es kommt immer wieder vor, dass in Schulklassen oder Kindergärten Kopfläuse vorkommen. Sollte das der Fall sein und Ihr Kind betreffen, ist das kein Grund sich zu schämen, denn Läuse sind nicht Zeichen einer mangelhaften Körperpflege. Sie können sich sehr wohl auch auf gepflegten Köpfen einnisten. Eine Übertragung kann nur durch direkten «Kopfkontakt» erfolgen. Das ist beispielsweise: Austausch von Mützen, gemeinsames Benützen von Kämmen oder Haarbürsten usw.

Wie man sich verhalten muss, wenn man Kopfläuse hat, können Sie auf dem unten angefügten Merkblatt entnehmen.

 

Hier finden Sie das Laufbahnreglement des Kantons Solothurn.

Laufbahnreglement

Mittagstisch
Überschrift

Kindergärtner Fr. 4.50, Schüler Fr. 9.–
(ab 2 Kinder pro Familie je Fr. 7.–), Erwachsene Fr. 10.–

während der offiziellen Schulzeit kochen wir im Jugendraum Dulliken (Eingang Bibliothek)
ein Mittagessen für Gross und Klein.

An- und Abmeldungen bis spätestens 9.00 Uhr am jeweiligen Tag unter Tel. 076 302 46 57 möglich

 

Achtung

Bei Schulanlässen oder Schulausfall können wir auf Nachfrage den Mittagstisch anbieten.
Während den Schulferien und Feiertagen findet kein Mittagstisch statt.

Für Dringlichkeiten können sie uns auch in der Küche erreichen.
Ab 11.00 bis 13.30 Uhr unter Tel. 078 834 87 47

Jahresbeitrag pro Familie Fr. 20.–

Kontakt

+41 76 302 46 57
Name
Flyer Mittagstisch 2020.pdf Download 0 Flyer Mittagstisch 2020.pdf

Unsere Ziele

  • Die Schulvereinbarung regelt verbindlich das Zusammenleben an der Schule zwischen Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten.
  • Die Schulvereinbarung soll das Zusammenleben an unserer Schule erleichtern, die Selbstverantwortung eines jeden für sich und seine Umgebung stärken und optimale Bedingungen zur Leistung und Persönlichkeitsentfaltung schaffen.
  • Die Schulvereinbarung legt für alle Anspruchsgruppen die Rechte und Pflichten fest.

 

Wie wir miteinander umgehen

Wir – Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern, Verwaltungsangestellte und Mitarbeiter des Technischen Dienstes – begegnen einander freundlich, mit Fairness, Respekt und Toleranz. Wir achten die Rechte unserer Mitmenschen und behandeln alle anderen so, wie wir selbst gerne behandelt werden möchten.

 

  1. Wir Schülerinnen und Schüler unterstützen einander, pflegen einen freundlichen Umgang und helfen einander nach Möglichkeit. Wir belästigen niemanden und hindern keinen am Lernen. Wir dulden weder sprachliche, seelische noch körperliche Gewalt (Mobbing), sondern decken grobes Fehlverhalten aus Solidarität mit den Opfern auf. Bei Konflikten suchen wir eine gewaltfreie und einvernehmliche Lösung.
  2. Wir Lehrpersonen nehmen die Schülerinnen und Schüler ernst, begegnen ihnen mit Wohlwollen, anerkennen ihre Leistungen und üben Kritik so, dass diese nicht beschämt oder verletzt. Wir sind uns bewusst, dass wir unsere Erziehungsaufgabe nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Eltern und Kolleginnen und Kollegen erfüllen können.
  3. Wir Eltern interessieren uns für die Entwicklung unserer Kinder, geben ihnen den notwendigen Rückhalt und gehen verständnisvoll mit Misserfolgen um. Wir verstehen Erziehung als Kernaufgabe des Elternhauses. Die Schule unterstützt uns dabei. Wir pflegen regelmässig und mit positiver Grundhaltung den Kontakt mit den Lehrpersonen.

 

Unsere Aufgaben und Pflichten

In einem Schulklima, das von Verantwortung, gegenseitiger Rücksicht und Unterstützung geprägt ist, können wir alle unsere täglichen Aufgaben leichter bewältigen. Alle Beteiligten sind verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer wie in der ganzen Schule. Wir gehen achtsam mit eigenem wie fremdem Eigentum um und schonen die Umwelt.

 

Wir als Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler...

  • begegnen einander mit Respekt und verzichten auf Gewaltandrohungen und Gewalt.
  • halten uns an die Regeln der Schule.
  • bemühen uns, unseren Fähigkeiten entsprechend im Unterricht mitzuarbeiten und zu lernen.
  • unterstützen einander, belästigen niemanden und hindern keinen am Lernen.
  • erledigen die Hausaufgaben sorgfältig und regelmässig.
  • tragen Sorge zu Schulmaterial und Umgebung.
  • Informieren unsere schnell und zuverlässig Eltern über Erfolge, Misserfolge sowie über alle Mitteilungen der Schule.

 

Wir als Lehrpersonen...

  • planen einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.
  • fördern bestmöglich die Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler.
  • gestalten das Zusammenleben an der Schule und informieren rechtzeitig über Aktivitäten.
  • sorgen für die Einhaltung der Regeln und reagieren auf Verstösse.
  • halten Kontakt zu den Eltern und sprechen Probleme rechtzeitig an.

 

Wir als Erziehungsberechtigte...

  • sorgen dafür, dass unser Kind zu Hause über einen Arbeitsplatz, das nötige Material und ausreichend Arbeitszeit verfügt.
  • sorgen dafür, dass unser Kind die Hausaufgaben gewissenhaft und so selbständig wie möglich erledigt.
  • achten bei unserem Kind auf eine gesunde Ernährung, genügend Schlaf und schicken es regelmässig und pünktlich zum Unterricht, gegebenenfalls beantragen wir rechtzeitig eine Dispensation oder legen eine Entschuldigung vor.
  • Informieren uns selbst über Vorgänge des Schullebens sowie über die Leistungen und Probleme unseres Kindes und interessieren uns dafür.
  • nehmen an den Elternabenden und Standortgesprächen teil.
  • kontrollieren den Medienkonsum (TV, Internet, PC-Spiele, Videos, Handy etc.) unseres Kindes sowohl inhaltlich wie auch in zeitlicher Hinsicht.
  • tragen die Verantwortung für den Berufswahlprozess in der Oberstufe.
  • Informieren die Schule schnellstmöglich über Änderungen der Kontaktdaten. 

 

Vorgehen bei Unstimmigkeiten

Konfliktsituationen werden zuerst im Gespräch bearbeitet. Unterschiedliche Auffassungen werden dargestellt und es wird ein Weg gesucht, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden kann, ohne dass die Differenzen die Entwicklung der Schülerin/des Schülers und des Schulbetriebs stören.

 

Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen

  • Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.
  • Erziehungsberechtigte wenden sich grundsätzlich zuerst an die Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.
  • Die Schule kann Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler zu einem Konfliktgespräch einladen.
  • Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die kommunale Aufsichtsbehörde beigezogen werden.
  •  

Helfen die Gespräche nicht, die Konflikte zu lösen und die festgelegten Minimalanforderungen an die Zusammenarbeit zu erfüllen, so können

  • die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls eine anfechtbare Verfügung verlangen.
  • die Lehrpersonen und die Schulleitung geeignete Massnahmen gemäss dem Volksschulgesetz ergreifen.
Name
Schulvereinbarung Schule Dulliken.pdf Download 0 Schulvereinbarung Schule Dulliken.pdf

Die Gemeinde Dulliken sorgt für den schulärztlichen Dienst und die regelmässige Zahnkontrolle/-pflege.

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung
– im 2. Kindergartenjahr (mit mind. 1 Elternteil)
– in der 4. Klasse (mit mind. Elternteil)

Ärztliche Kurzuntersuchung
– in der Oberstufe (8./9. Klasse) ohne Eltern

Kontrollkarte
Die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen werden in der Kontrollkarte durch die Ärztin oder den Arzt bestätigt. Die Karte bleibt im Besitz der Eltern und wird auf Wunsch von der Schule eingesehen.

Schularzt
Dr. med. Erich Zeltner
Jurastrasse 11
4657 Dulliken
062 295 12 42
erichzeltner@icloud.com

Schulzahnärztliche Untersuchungen
Während der obligatorischen Schulzeit findet pro Schuljahr eine Untersuchung statt. Diese wird im Kontrollheft notiert, von den Eltern eingesehen und unterschrieben.

Adresse Schulzahnarzt
Dr. med. dent. Paul Fehlmann
Jurastrasse 11
4667 Dulliken
062 295 39 35
praxis.fehlmann@greenmail.ch

Zahnpflege
In den regelmässigen Zahnprophylaxen leitet Frau Karin Solothurnmann die Schülerinnen und Schüler in der korrekten Zahnpflege an.

– Kindergarten: jede 2. Woche
– 1.–2. Klasse: jede 3. Woche
– 3.–6. Klasse: jede 4. Woche

Die kantonale Broschüre «Die Volksschule im Überblick» orientiert über die Leitideen, die Strukturen und die rechtlichen Grundlagen der Solothurner Volksschule. Die einzelnen Schulstufen Primarstufe mit Kindergarten und Primarschule, Sekundarstufen I und II werden vorgestellt. Weitere Kapitel widmen sich Themen wie Früherziehung, den Verantwortlichkeiten von Schule, Elternhaus, Schülerinnen und Schülern, der Speziellen Förderung und der Sonderschulung.

Kantonale Webseite

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Die Volksschule im Überblick.pdf Download 0 Die Volksschule im Überblick.pdf